Patient und Arzt sollten offen und ehrlich darüber sprechen, welche medizinische Versorgung der Betroffene an seinem Lebensende wünscht, um so die bestmögliche Lebensqualität bei einer tödlich verlaufenden Krankheit zu gewährleisten. Ärzte wägen die möglichen Vor- und Nachteile der Therapien am Lebensende einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Lebensqualität offen ab. Der Patient sagt, was er möchte und was nicht. Der Patient kann seine Behandlungswünsche äußern, die Behandlungsdauer eingrenzen, sagen, wo er sterben möchte, was getan werden soll, wenn der Tod naht, und entscheiden, ob seine Organe nach seinem Tod gespendet werden sollen.
In der Regel werden Patienten, die schwer oder unheilbar krank sind, weiterhin von ihrem Hausarzt betreut, zu dem sie vielleicht eine lange vertrauensvolle Beziehung haben. Es gibt jedoch Ausnahmen. Einige Ärzte sind gegen eine terminale Sedierung oder die Verabreichung hoher Opioiddosen zur Schmerzkontrolle. Diese Behandlungen können das Sterben angenehmer gestalten, können jedoch auch den Tod leicht beschleunigen. (Manchmal können sie das Leben aber auch etwas verlängern.) Falls der Patient eine solche Behandlung wünscht, sein Arzt jedoch diese nicht bietet, muss sich der Patient eventuell an einen anderen Arzt wenden.
Manchmal kann ein Hospizteam in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt des Sterbenden eine solche Versorgung bieten und koordinieren. Die Hospizversorgung ist ein Programm zur Pflege und Unterstützung von Menschen, die sehr wahrscheinlich innerhalb weniger Monate sterben werden. Im Fokus der Hospizversorgung steht Trost und die Bedeutung des Lebens. Eine Heilung gehört nicht zu den Zielen der Hospizversorgung. Die Hospizversorgung kann zu Hause oder in einer Gesundheitseinrichtung erfolgen.
Wahl eines Gesundheitsversorgungsteams für die Versorgung am Lebensende
Bei der Wahl des Arztes (oder des gesamten Pflegeteams) sollte der Patient mit der potenziell tödlichen Krankheit (einschließlich fortgeschrittenen Alters) mehrere Fragen zum Thema Versorgung am Lebensende stellen:
Bietet der Arzt an, die Symptome am Lebensende vollständig zu behandeln (Palliativmedizin) und starke Opioide zur vollständigen Schmerzbekämpfung zu verabreichen?
Hat der Arzt nennenswerte Erfahrung mit sterbenden Patienten?
Kann der Arzt den Patienten in allen Einrichtungen – Krankenhaus, Pflegeheim, zu Hause – bis zu dessen Tod versorgen?
Ist der Arzt flexibel genug, um die bevorzugten Behandlungsoptionen des Patienten hinsichtlich der Sterbebegleitung zu berücksichtigen?
Ist der Arzt mit häuslicher Pflege, Maßnahmen zur Unterstützung des Patienten sowie mit Therapieleistungen in der Gemeinde/Stadt vertraut? Wer kommt in Frage, wie erfolgt die Bezahlung, wie unterstützt man Patienten und ihre Angehörigen, wenn sie intensivere Pflegeleistungen benötigen?
Manchmal kann eine fehlende Erfahrung des Arztes durch die langjährige vertrauensvolle Beziehung zwischen Arzt, Patienten und Familie sowie durch die Bereitschaft des Arztes, andere Experten zu konsultieren, ausgeglichen werden.
Ein Pflegesystem umfasst ein Pflegeprogramm, bestehend aus Ärzten, Krankenhaus, Pflegeheim und ambulanten Pflegediensten. Pflegesysteme können sich hinsichtlich Kosten, Versicherungszuzahlung und Patientenselbstbeteiligung bzw. -zuzahlung unterscheiden. Auskünfte von Ärzten, Pflegepersonal, anderen Patienten und deren Angehörigen, Sozialarbeitern und Fallbetreuern können bei der Wahl des besten verfügbaren klinischen Teams und dessen Netzwerks (Pflegesystem) helfen:
Welche Behandlungen sind in den einzelnen Netzwerken leichter verfügbar?
Wie werden Informationen über den Nutzen der möglichen Behandlungen mitgeteilt?
Wie kann eine Person mit anderen Patienten und Familien sprechen, die dort behandelt wurden?
Welche experimentellen Behandlungsmethoden stehen zur Verfügung?
Begleitet das Team regelmäßig Patienten und ihre Angehörigen in der letzten Lebensphase?
Bietet dieses Netzwerk Trost, Würde und Pflege in der vom Patienten und seinen Angehörigen gewünschten Form?
Organspende nach dem Tod
Der Sterbende möchte nach seinem Tod vielleicht Organspender werden. Diese Entscheidung sollte vom Betroffenen in Übereinstimmung mit seinen Angehörigen getroffen werden, bevor der Tod eintritt.
Wenn jemand an einer chronischen Krankheit stirbt, eignen sich in der Regel nur die Hornhaut der Augen, Haut und Knochen für eine Organspende. Wenn Menschen, die nicht unter einen chronischen Krankheit leiden, plötzlich sterben, kommen in der Regel auch Nieren, Leber, Herz und Lunge als Spenderorgane infrage. Um Organspender zu werden, muss der Betreffende in der Regel nur den üblichen Organspenderausweis unterzeichnen und anschließend seinem Arzt und seinen Angehörigen die Entscheidung mitteilen.
Verbreitete Bedenken, die einige Menschen davon abhalten, Organspender zu werden, können ausgeräumt werden: Die Organspende wirkt sich nicht auf das Aussehen des Leichnams bei der Beerdigung aus und verursacht der Familie keine weiteren Kosten. Die Organe werden immer erst nach dem Tod entnommen. Der Arzt sollte wissen, wie die Organspende abläuft; das gilt oft auch bei Patienten, die zu Hause oder im Pflegeheim sterben.