Überblick über Substanzgebrauch

VonMashal Khan, MD, NewYork-Presbyterian Hospital
Überprüft/überarbeitet Okt. 2022 | Geändert Dez. 2022
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    Bei substanzbezogenen Störungen werden Substanzen eingesetzt, die das Belohnungssystem des Gehirns direkt aktivieren. Die Aktivierung des Belohnungssystems führt in der Regel zu Lustgefühlen; die spezifischen Merkmale der hervorgerufenen Lustgefühle sind je nach Droge sehr unterschiedlich. Diese Medikamente werden in 10 verschiedene Klassen eingeteilt, mit unterschiedlichen, wenn auch nicht ganz eindeutigen, pharmakologischen Mechanismen. Zu den Klassen von Medikamenten gehören

    Diese Klassifizierung beruht nicht darauf, ob ein Medikament legal (z. B. Alkohol, Koffein), illegal (z. B. Halluzinogene) oder auf Rezept erhältlich ist (z. B. Morphin, Lorazepam). Spezielle Details diese Substanzen und deren Effekte betreffend werden an anderer Stelle im MSD-Manual besprochen.

    Der Begriff "Betäubungsmittel" ist eine rechtlicher und umgangssprachlicher Begriff. Ursprünglich bezog er sich auf Medikamente mit narkotischer Wirkungen (Gefühllosigkeit oder Stupor), insbesondere Opioide (z. B. Opium, Opium-Derivate). Allerdings wird der Begriff derzeit so inkonsistent verwendet (z. B. stuft die amerikanische-Regierung das Stimulans Kokain als Betäubungsmittel ein), dass der Begriff wenig wissenschaftliche oder medizinische Bedeutung hat.

    Der Konsum und die Beendigung des Konsums von Substanzen kann zu psychologischen, verhaltensbezogenen und physiologischen Veränderungen führen, d. h. zu Intoxikation und Entzug. Substanzmissbrauch kann auch zu psychiatrischen Störungen führen (z. B. Depression, Psychose, Angst oder neurokognitive Störungen).

    Substanzgebrauchsstörungen beinhalten pathologische Verhaltensmuster, bei denen Patienten auch weiterhin eine Substanz verwenden, auch wenn erhebliche Probleme aufgrund der Verwendung auftreten. Es kann auch physiologische Erscheinungen geben, einschließlich Veränderungen in der Schaltung des Gehirns. Die häufigsten verwendeten Begriffe "Sucht", "Missbrauch" und "Abhängigkeit" sind zu locker und variabel definiert, um sehr nützlich bei der systematischen Diagnose zu sein; "Substanzgebrauchsstörung" ist umfassender und hat weniger negative Konnotation.

    Medikamente der Klasse 10 unterscheiden sich darin, wie wahrscheinlich es ist, dass sie eine Substanzgebrauchsstörung verursachen. Die Wahrscheinlichkeit wird als Suchtbelastung bezeichnet und hängt von einer Kombination von Faktoren ab, einschließlich

    • Applikationsweg

    • Rate, mit der das Medikament die Blut-Hirn-Schranke durchquert und die Belohnungsbahn stimuliert

    • Zeit-Effekt bis zum Einsetzen

    • Die Fähigkeit, Toleranz und/oder Entzugserscheinungen zu induzieren

    Zeitplanarzneien (scheduled drugs)

    In den USA verlangt der „Comprehensive Drug Abuse Prevention and Control Act of 1970 “ von 1970 mit anschließenden Änderungen von der pharmazeutischen Industrie, dass sie die körperliche Unversehrtheit garantiert und über bestimmte Arten und Klassen von Substanzen genau Buch führt (kontrollierte Substanzen—siehe Tabelle Einige Beispiele kontrollierter Substanzen). Auf der Grundlage ihres Missbrauchspotenzials, ihres Nutzens für medizinische Zwecke und ausreichender Sicherheit bei medizinischer Überwachung werden diese kontrollierten Substanzen in fünf Klassen unterteilt. Diese Klassifizierung entscheidet darüber, wie stark eine Substanz überwacht werden muss.

    • Klasse I: Substanzen dieser Klasse haben ein hohe Suchtbelastung, sind nicht für medizinische Anwendungen zugelassen und haben keine akzeptierte Sicherheit. Diese Substanzen dürfen nur zu den von der Regierung genehmigten Forschungszwecken genutzt werden.

    • Liste II bis IV: Diese Medikamente haben ein zunehmend geringeres Suchtpotenzial (von Liste II bis IV). Sie haben genau definierte medizinische Verwendungen. Verschreibungen von Substanzen der Klassen II–IV müssen die Lizenznummer des Arztes bei der DEA (Drug Enforcement Administration, Behörde für Drogenkontrolle) tragen.

    • Klasse V: Diese Substanzen haben die geringste Suchtbelastung. Einige Substanzen der Klasse V sind nicht verschreibungspflichtig.

    Die Klassifizierungen können einzelstaatlich geregelt sein.

    Tabelle