Übersicht über die Benennung von Generika und Arzneimitteln

VonShalini S. Lynch, PharmD, University of California San Francisco School of Pharmacy
Überprüft vonEva M. Vivian, PharmD, MS, PhD, University of Wisconsin School of Pharmacy
Überprüft/überarbeitet Geändert Aug. 2025
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Arzneimittel sind Substanzen, die zur Behandlung von Erkrankungen eingesetzt werden. Für Arzneimittel existieren oft mehrere Namen. Wenn ein Arzneimittel neu entdeckt wird, erhält es einen chemischen Namen, der seine atomare oder molekulare Struktur beschreibt. Diese chemische Bezeichnung ist in der Regel für den täglichen Gebrauch zu komplex und zu umständlich. Daraufhin wird ein Kurz- oder Codename (wie RU 486) entwickelt, der als einfache Referenz unter Forschern verwendet wird.

Wenn ein Arzneimittel in den USA von der Lebens- und Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration, FDA), die für die Gewährleistung der Sicherheit und Wirksamkeit von auf dem amerikanischen Markt vertriebenen Arzneimitteln zuständig ist, zugelassen wird, erhält es eine

  • generische (offizielle) Bezeichnung

  • und einen Markennamen (bzw. eine Handelsmarke oder Handelsnamen).

Beispielsweise ist Phenytoin der generische Name und Dilatin der Markenname für dasselbe Arzneimittel. Es handelt sich dabei um ein häufig eingesetztes Antiepileptikum.

In den USA weist ein offizielles Organ – der United States Adopted Names (USAN) Council – die generische Bezeichnung zu.

Der Markenname wird von dem Unternehmen bestimmt, das die Zulassung des Arzneimittels beantragt hat. Diese Bezeichnung identifiziert das Arzneimittel als exklusives Eigentum des Unternehmens.

Wenn ein Arzneimittel unter Patentschutz steht, vermarktet das Unternehmen es unter dessen Markennamen. Wenn der Patentschutz für das Arzneimittel abgelaufen ist, kann das Unternehmen sein Produkt unter der generischen Bezeichnung oder dem Markennamen vermarkten. Andere Unternehmen, die eine Genehmigung zur Vermarktung des Arzneimittels mit abgelaufenem Patent beantragen, müssen dieselbe generische Bezeichnung verwenden, können aber einen eigenen Markennamen wählen. Infolgedessen kann dasselbe Generikum sowohl unter seiner generischen Bezeichnung (zum Beispiel Ibuprofen) als auch unter mehreren unterschiedlichen Markennamen (wie Advil oder Motrin) vertrieben werden.

Generische Bezeichnungen und Markennamen müssen einzigartig sein, um Verwechslungen bei der Verschreibung und Abgabe auszuschließen. Um diese mögliche Verwechslung zu vermeiden, muss die FDA einen vorgeschlagenen Markennamen genehmigen, bevor er verwendet werden kann.

Beamte, Ärzte, Forscher und andere, die sich über den neuen Wirkstoff austauschen, verwenden den generischen Namen eines Arzneimittels, weil er sich auf den Wirkstoff selbst bezieht, nicht auf ein bestimmtes Markenpräparat. Bei Verschreibungen verwenden Ärzte hingegen oft den Markennamen, da sich dieser leichter merken lässt. Zudem lernen sie neue Arzneimittel häufig unter ihrem Markennamen kennen.

Generische Bezeichnungen sind oft komplexer und weniger einprägsam als Markennamen. Viele generische Bezeichnungen sind Kurzbezeichnungen der chemischen Bezeichnung eines Arzneimittels, seiner Struktur oder seiner Formel. Markennamen sind hingegen eingängiger und nehmen oft auch Bezug auf den beabsichtigten Einsatz, damit Ärzte das Arzneimittel verschreiben und die Verbraucher gezielt danach fragen. Häufig stellen die Markennamen eine Eigenschaft des Arzneimittels in den Vordergrund. Zum Beispiel senkt Lopresor den Blutdruck, Glucotrol kontrolliert den Blutzucker (Glukose) und Skelaxin entspannt die Skelettmuskeln. Manchmal ist der Markenname nur eine Kurzform des generischen Namens, z. B. Minocin für Minocyclin.

Der Begriff generisch bezeichnet in Bezug auf Nahrungsmittel oder Haushaltsprodukte eine günstigere, manchmal weniger wirksame oder weniger hochwertige Kopie eines Markenproduktes. Allerdings sind die Generika, wenn auch günstiger als das Arzneimittel mit dem Markennamen, im Allgemeinen genauso wirksam und von gleicher Qualität wie dieses (siehe Bioäquivalenz und Austauschbarkeit von Generika). In der Tat stellen Generika-Anbieter viele Markenprodukte für Unternehmen her, die diese Markennamen kontrollieren. Manchmal existiert mehr als eine generische Version eines Arzneimittels. Beispielsweise vertreiben viele Hersteller Versionen von Paracetamol, einem rezeptfreien Arzneimittel, das häufig zur Linderung von Schmerzen und Fieber zum Einsatz kommt.

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Patentschutz für Arzneimittel

Ein Unternehmen, das ein neues Arzneimittel entwickelt, kann ein Patent auf das Mittel selbst, aber auch auf dessen Produktionsweise, auf die Art der Anwendung und sogar auf die Art und Weise, wie das Arzneimittel ins Blut gelangt und freigesetzt wird, anmelden. Infolgedessen besitzt ein Unternehmen häufig mehrere Patente auf dasselbe Arzneimittel. Patente garantieren dem Hersteller 20 Jahre lang ein Exklusivrecht auf das Arzneimittel. Mitunter kann der Patentschutz auch durch zusätzliche Patente ausgeweitet werden. Zwischen dem Zeitpunkt der Entdeckung eines Wirkstoffs (zu dem das Patent angemeldet wird) und dem Zeitpunkt, zu dem das Mittel für den Einsatz am Menschen zugelassen wird, vergehen allerdings gewöhnlich etwa 10 Jahre. Somit kann ein Unternehmen ein patentiertes Arzneimittel lediglich nur für die Hälfte der Zeit exklusiv auf dem Markt anbieten. Die US-amerikanische Lebens- und Arzneimittelbehörde (FDA) kann beschließen, das Zulassungsverfahren für Arzneimittel zur Behandlung von HIV im Endstadium, von Krebs und anderen lebensbedrohlichen Erkrankungen zu beschleunigen, wenn aktuell keine wirksame Behandlung existiert.

Nach Ablauf eines Patents können andere Unternehmen eine generische Version eines Arzneimittels produzieren und vertreiben, die von der FDA zugelassen sind. Sie verkaufen ihr Produkt in der Regel zu einem geringeren Preis als das Original, da der Generika-Hersteller die ursprünglichen Kosten für die Arzneimittelentwicklung nicht tragen muss und meistens deutlich weniger für die Vermarktung ausgibt. Generika dürfen unter dem generischen Namen oder unter einem Markennamen (Markengenerika) verkauft werden, nicht jedoch unter dem Markennamen des ursprünglichen Patentinhabers.

Nicht für jedes Arzneimittel mit abgelaufenem Patentschutz existiert eine generische Version. Manchmal kann ein Arzneimittel nur schwer dupliziert werden oder es stehen keine adäquaten Tests zur Verfügung, um nachzuweisen, dass das Generikum dieselbe Wirkung wie das Original besitzt. Teilweise ist auch der Markt für den Wirkstoff so begrenzt, dass die Produktion einer weiteren Version wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint.

Nicht verschreibungspflichtige Generika

Die generischen Versionen einiger freiverkäuflicher Arzneimittel werden von Arzneimittelketten oder Kooperativen oft als Hausmarke vertrieben, zumeist zu einem günstigeren Preis. Diese Arzneimittel werden ähnlich wie verschreibungspflichtige Generika beurteilt.

Apotheker können darüber Auskunft geben, welche Generika nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel so wirksam sind wie das Original. Allerdings kann ein Verbraucher ein Produkt einem anderen wegen Erscheinungsform, Geschmack, Konsistenz oder anderen Merkmalen vorziehen.

Weitere Informationen

Die folgenden Quellen in englischer Sprache können nützlich sein. Bitte beachten Sie, dass MSD MANUAL nicht für den Inhalt dieser Quelle verantwortlich ist.

  1. U.S. Food & Drug Administration: Diese staatliche Behörde gewährleistet die Sicherheit und Wirksamkeit aller human- und veterinärmedizinischen Medikamente, biologischen und medizinischen Produkte. Sie gewährleistet auch die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung, Kosmetika und radiologischen Produkte der USA.

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