Die Sprache des Verlusts verstehen

Unter Umständen verwenden Ärzte den Begriff Abort sowohl für eine Fehlgeburt (Abort) als auch für einen absichtlichen Abbruch der Schwangerschaft. Nach Ablauf von 20 Schwangerschaftswochen spricht man bei der Geburt eines toten Kindes von einer Totgeburt.

Weitere Begriffe für einen Abort sind:

  • Früh: Verlust des Fötus vor der 12. Schwangerschaftswoche

  • Später: Verlust des Fötus zwischen der 12. und 20. Schwangerschaftswoche

  • Schwangerschaftsabbruch: Einleitung eines Aborts durch medizinische Hilfe (Arzneimittel oder operativer Eingriff), z. B. wenn das Leben oder die Gesundheit der Frau gefährdet ist oder der Fötus schwere Abnormitäten aufweist

  • Drohender Abort: Blutungen oder Krämpfe in den ersten 20 Wochen der Schwangerschaft ohne Öffnung (Dilatation) des Gebärmutterhalses

  • Unvermeidbarer Abort: Schmerzen oder Blutungen in den ersten 20 Wochen der Schwangerschaft mit einer Weitung des Gebärmutterhalses zeigen an, dass der Verlust des Kindes bevorsteht

  • Vollständiger Abort: Geschlossener Muttermund nach Ausstoßung des gesamten Fötus und der Plazenta in der Gebärmutter

  • Unvollständiger Abort: Weitung des Gebärmutterhalses und unvollständige Ausstoßung des Gebärmutterinhalts

  • Verhaltener Abort: Verbleiben des toten Fötus in der Gebärmutter

  • Habitueller Abort: Mindestens zwei Fehlgeburten

  • Septischer Abort: Infektion des Gebärmutterinhalts vor, während oder nach einer Fehlgeburt oder eines Schwangerschaftsabbruches

  • Abort: Verlust des Fötus vor der 20. Schwangerschaftswoche