Einige juristische Begriffe zum Thema Gesundheitsvorsorge

Rechtsfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit): Das Recht und die Fähigkeit, die eigenen Angelegenheiten zu regeln (wird in den meisten Staaten mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt).

Rechtsunfähigkeit (Unzurechnungsfähigkeit): Die Unfähigkeit, die eigenen Angelegenheiten infolge einer Verletzung oder Behinderung zu regeln, was im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens ermittelt wird.

Klinische Unfähigkeit, Entscheidungen zur medizinischen Versorgung zu treffen: Die Unfähigkeit, bedeutende Vorteile, Risiken und Alternativen zur geplanten oder empfohlenen Gesundheitsversorgung zu verstehen und eine Entscheidung zur medizinischen Versorgung zu treffen, was von einem Arzt oder einer anderen medizinischen Fachkraft ermittelt wird.

Schriftliche Vorausverfügungen: Dokumente oder andere Aufzeichnungen, z. B. Patientenverfügungen oder Vollmachten für medizinische Angelegenheiten, welche die Wünsche einer Person bezüglich ihrer Entscheidungen über ihre medizinische Versorgung enthalten, falls die Person nicht mehr imstande ist, derartige Entscheidungen selbst zu treffen.

Patientenverfügung: Ein Dokument, das bisweilen als medizinische Richtlinie bezeichnet wird und für den Fall die Wünsche des Patienten bezüglich seiner künftigen medizinischen Versorgung und der Versorgung am Lebensende zum Ausdruck bringt, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, derartige Entscheidungen selbst zu treffen.

Vollmacht für medizinische Angelegenheiten: Ein Dokument, mit dem rechtlich verbindlich eine dritte Person eingesetzt wird, um Entscheidungen über die medizinische Versorgung des Vollmachtgebers zu treffen, wenn diese Person nicht mehr in der Lage ist, solche Entscheidungen selbst zu treffen. Der Bevollmächtigte wird als Stellvertreter in medizinischen Fragen, Handlungsbevollmächtigter oder – je nach Landesgesetzgebung – anders bezeichnet.