Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung (VaW)

VonCharles Sabatino, JD, American Bar Association
Überprüft/überarbeitet Mai 2021
DIE AUSGABE FÜR MEDIZINISCHE FACHKREISE ANSEHEN

Die Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung (VaW), die in der Krankenakte des Patienten verwahrt wird, informiert das medizinische Personal, dass der Patient keine Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) wünscht. Da keine HLW durchgeführt wird, werden auch die weiteren Maßnahmen zur Wiederbelebung, die gewöhnlich nach der HLW ergriffen werden (z. B. Elektroschocks zur Wiederherstellung eines normalen Herzrhythmus und eine künstliche Beatmung durch Einführen eines Atmungsschlauchs), nicht ausgeführt. Diese Anweisung hat sich als sinnvoll erwiesen, um unnötige und unerwünschte invasive Behandlungen am Lebensende zu vermeiden. Die Erfolgsrate von HLW am Lebensende ist extrem niedrig. (Siehe auch Überblick über rechtliche und ethische Fragen in der medizinischen Versorgung.)

Im Rahmen der Pflegeplanung sollte der Arzt mit schwer erkrankten Patienten die Wahrscheinlichkeit eines Herz-Lungen-Stillstands (Herz und Atmung setzen aus) angesichts ihres unmittelbaren Gesundheitszustands erörtern, die HLW-Verfahren und möglichen Resultate beschreiben und die Patienten nach ihren Behandlungspräferenzen fragen. Falls der Patient nicht in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen, entscheidet ein autorisierter Stellvertreter.

Die VaW-Anordnung ist kein „Behandlungsverzicht“. Er bedeutet vielmehr, dass lediglich die HLW nicht durchgeführt wird. Andere Behandlungen (z. B. Verabreichung von Antibiotika, Transfusionen, Dialyse oder Beatmung), die das Leben ggf. verlängern, können weiterhin durchgeführt werden. Je nach Zustand des Patienten ist es wahrscheinlicher, dass diese anderen Behandlungen erfolgreicher als HLW sind. Behandlungen, die Schmerzen lindern und den Komfort des Patienten erhöhen (palliative Versorgung), sollten immer durchgeführt werden.

Alle Staaten sehen auch spezielle VaW-Anordnungen vor, die außerhalb des Krankenhauses rechtskräftig sind, unabhängig davon, zu welcher Gemeinde der Patient gehört. Diese Anweisungen werden u. a. als krankenhausexterne VaW-Anordnung, Komfortpflegeanweisung, HLW-Verzichtsanweisung bezeichnet. In der Regel müssen sie vom Arzt und Patienten (oder dessen Stellvertreter) unterzeichnet sein. Der Patient bekommt ein sichtbares Erkennungsmerkmal, z. B. Armreif oder Kette, anhand dessen das medizinische Notfallpersonal weiß, wie es handeln muss. Diese Anweisungen sind vor allem für unheilbar kranke Patienten in einer Gemeinde wichtig, die im Fall eines Herz- und Atemstillstands grundsätzlich nur Komfortpflege und keine Wiederbelebung wünschen. Patientenverfügungen und Vollmachten für medizinische Angelegenheiten sind im Notfall nicht grundsätzlich rechtsgültig. Außerdem sind Ersthelfer fast immer verpflichtet, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten, sofern keine gültige VaW-Anordnung an Ort und Stelle vorliegt und vorgewiesen wird. Viele Staaten sind gerade dabei, die VaW-Anordnung in eine übertragbare medizinische Anweisung zu integrieren, die Arztanweisungen für lebenserhaltende Maßnahmen genannt wird.

Medizinische Begriffe in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen

Herz-Lunge-Wiederbelebung (HLW): Maßnahme zur Wiederbelebung eines Patienten, dessen Herz aufgehört hat zu schlagen (Herzstillstand), dessen Atmung ausgesetzt hat (Atemstillstand) oder dessen Herz und Atmung ausgesetzt haben (Herz-Lunge-Stillstand).

Code: Das Zusammenkommen von Fachkräften, die ausgebildet wurden, um eine HLW zur Wiederbelebung einer Person durchzuführen, deren Herz oder Atmung bzw. Herz und Atmung ausgesetzt haben.

Nein-Code: Eine Anweisung, die vom Arzt des Patienten unterzeichnet ist und besagt, dass keine HLW durchgeführt werden darf. (Auch Verzicht-auf-Wiederbelebung-Anordnung (VaW) genannt)

Irreversibles Koma: Ein Koma oder Wachkomma, aus dem der Patient vermutlich nicht erwachen wird.

Wachkoma: Ein Zustand, in dem der Patient nicht bei Bewusstsein ist, ggf. aber bestimmte Merkmale zeigt, die Bewusstsein simulieren, z. B. Augenöffnen, normale Schlaf- und Wachperioden, Saugen, Kauen, Husten, Würgen und Schlucken.

Unheilbar erkrankt: Der medizinische Zustand einer Person, die kurz vor dem Tod steht und für die keine Möglichkeit der Heilung besteht.

Lebensverlängernde Maßnahmen: Alle medizinischen Verfahren, Arzneimittel und technisch unterstützten Verfahren, die eine Person eine Zeitlang am Leben erhalten, die unheilbare Krankheit jedoch nicht heilen können.

Palliative Versorgung: Spezielle medizinische Versorgung, die sich unabhängig von der Diagnose darauf konzentriert, den Patienten von den Schmerzen und Belastungen einer schweren Krankheit freizuhalten, und darauf abzielt, sowohl die Lebensqualität des Patienten als auch die Lebensqualität der Familie des Patienten zu verbessern.

Arztanweisungen für lebenserhaltende Maßnahmen (POLST)

Mehr und mehr staatliche und kommunale Programme beschäftigen sich zusätzlich zur Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) mit lebenserhaltenden Notfallmaßnahmen für Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung. Diese Programme heißen gewöhnlich Arztanweisungen für lebenserhaltende Maßnahmen oder POLST, können aber auch andere Namen haben, z. B. medizinische Anweisungen für lebenserhaltende Maßnahmen (MOLST), Arztanweisungen über den Behandlungsumfang (POST), medizinische Anweisungen über den Behandlungsumfang (MOST), klinische Anweisungen für lebenserhaltende Maßnahmen (COLST) und übertragbare Arztanweisungen über Patientenwünsche (TPOPP).

POLST- und ähnliche Programme sehen ein vom Arzt initiiertes Gespräch und einen gemeinsamen Entscheidungsprozess mit Patienten vor, deren Erkrankung fortgeschritten oder im Endstadium ist. Dies ergibt einen übertragbaren Satz an medizinischen Anweisungen, die mit den Behandlungszielen des Patienten übereinstimmen und die Wünsche des Patienten bezüglich der HLW, des allgemeinen Umfangs der gewünschten medizinischen Intervention (z. B. eine vollständige Behandlung, nur Komfortpflege oder eine Zwischenstufe) sowie der Einwilligung in eine Krankenhauseinweisung erfüllen. Die meisten POLST-Programme beschäftigen sich auch mit künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr. Einige Staaten beschäftigen sich mit zusätzlichen Überlegungen wie z. B. dem Einsatz von Beatmungsgeräten oder Antibiotika im Rahmen einer medizinischen Krisensituation. POLST ist in allen Pflegeeinrichtungen anwendbar. Liegt ein medizinischer Notfall vor, sollten Sanitäter und andere medizinische Fachkräfte zunächst POLST folgen. Sind keine Sofortmaßnahmen erforderlich, sollte POLST zusammen mit der Person überprüft werden, wann immer sich der Gesundheitszustand, der Behandlungsort oder die Wünsche der Person maßgeblich ändern. Wenn ein Patient nicht entscheidungsfähig ist, handelt in seinem Namen sein autorisierter Stellvertreter. POLST-Anweisungen unterscheiden sich von Vorausverfügungen darin, dass sie nur bei Patienten mit fortgeschrittener Krankheit zur Anwendung kommen, einen Versorgungsplan in Form von medizinischen Anweisungen für Notfallentscheidungen darstellen und sich auf den aktuellen, jedoch nicht auf einen hypothetischen zukünftigen Zustand beziehen.

POLST- und ähnliche Programme gibt es nicht in allen Staaten oder Kommunen, werden aber derzeit vielerorts diskutiert.

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