Einwilligungserklärung

VonCharles Sabatino, JD, American Bar Association
Überprüft/überarbeitet Mai 2021
DIE AUSGABE FÜR MEDIZINISCHE FACHKREISE ANSEHEN

    Vor einer invasiven Untersuchung oder medizinischen Behandlung müssen die Ärzte die Zustimmung des Patienten in Form einer fundierten und freiwilligen Einverständniserklärung einholen. Dieses Verfahren bezeichnet man als Einverständniserklärung nach erfolgter Aufklärung. Der Patient hat ein Recht auf Informationen über Risiken, Nutzen und alternative Behandlungen sowie eine Wahlfreiheit, bevor er in eine medizinische Behandlung einwilligt. (Siehe auch Überblick über rechtliche und ethische Fragen in der medizinischen Versorgung.)

    Falls der Patient diese Aspekte nicht verstehen oder die Entscheidung nicht treffen kann, wendet sich der Arzt an die Person, die in der Vollmacht für medizinische Angelegenheiten genannt wird. Falls eine solche Vollmacht nicht vorliegt, kann sich der Arzt an einen anderen autorisierten, stellvertretenden Entscheidungsträger wenden. Falls ein medizinischer Notfall vorliegt und kein autorisierter Entscheidungsträger sofort verfügbar ist, kommt der Grundsatz des mutmaßlichen Einverständnisses zur Anwendung: Im Notfall gilt immer, dass der Patient mutmaßlich einwilligt.

    Selbstbestimmung bedeutet, dass Erwachsene mit gesundem Verstand das Recht haben, zu entscheiden, was mit ihrem Körper geschieht. Dies ist das Fundament des rechtlichen und ethischen Grundsatzes der Einverständniserklärung nach erfolgter Aufklärung. Die Einverständniserklärung umfasst auch ein Gespräch zwischen dem Patienten und dem Arzt. Der Patient sollte ermutigt werden, Fragen über seinen Zustand und seine Behandlungsoptionen zu stellen. Die Ärzte sollten Fakten und Erkenntnisse mitteilen und zugleich Unterstützung und Beratung anbieten. Der Arzt sollte die Informationen so präsentieren, dass der Patient sie verstehen kann. Zudem muss er dem Patienten die Risiken und den Nutzen der Behandlung klar und eindeutig vermitteln. Das Gesetz verlangt, dass Ärzte einen angemessenen Versuch machen, mit Patienten zu kommunizieren, die die Landessprache nicht sprechen oder ein anderes Kommunikationsproblem haben. Für eine Einverständniserklärung muss der Patient im Wesentlichen folgendes verstanden haben:

    • Seinen aktuellen Gesundheitszustand einschließlich des wahrscheinlichen Krankheitsverlaufs, falls keine Behandlung erfolgt

    • Potenziell hilfreiche Behandlungen, einschließlich einer Beschreibung und Erklärung ihrer potenziellen Risiken, Vorteile und Belastungen

    • In der Regel die professionelle Meinung der medizinischen Fachkraft über die beste Alternative

    • Ungewissheiten bezüglich der o. g. Fragen

    In der Regel wird bei wichtigen medizinischen Entscheidungen vom Patienten ein Dokument unterschrieben, in dem das Gespräch zusammengefasst wird.

    Ablehnung von medizinischer Versorgung

    Ebenso wie der Patient eine Einverständniserklärung nach erfolgter Aufklärung abgeben kann, hat er das Recht, die medizinische Versorgung nach erfolgter Aufklärung abzulehnen. Ein rechtsfähiger und klinisch fähiger Patient kann eine medizinische Versorgung ablehnen. Er ist selbst dann berechtigt, die Versorgung abzulehnen, wenn fast jeder andere sie akzeptieren würde oder klar ist, dass sie lebensrettend sein kann. Ein Patient kann z. B. nach einem Herzinfarkt entscheiden, das Krankenhaus zu verlassen, auch wenn dies zu seinem Tod führen kann. Selbst wenn andere der Ansicht sind, dass die Entscheidung falsch oder unvernünftig ist, darf die Entscheidung zur Ablehnung medizinischer Versorgung nicht als Argument für die Rechtsunfähigkeit des Patienten dienen. In vielen Fällen lehnt der Patient die Behandlung aufgrund von Angst, Missverständnissen oder mangelndem Vertrauen ab. Eine Ablehnung kann auch die Folge einer Depression, eines Deliriums oder einer anderen Erkrankung sein, die die Fähigkeit des Patienten, medizinische Entscheidungen zu treffen, beeinträchtigen kann.

    Eine Ablehnung kann den Arzt veranlassen, weitere Gespräche zu führen, um die Ablehnungsursache festzustellen oder die Bedenken des Patienten, die zur Ablehnung der Versorgung geführt haben, eventuell auszuräumen. Falls ein Patient die Versorgung aus finanziellen Gründen ablehnt, können öffentliche Zuwendungen oder Zuwendungen der Krankenkasse greifen oder eine angemessene Ratenzahlung vereinbart werden. Die Behandlungsablehnung eines rechtsfähigen Patienten wird nicht als Suizidversuch betrachtet; auch gilt die Befolgung der Ablehnung seitens des Arztes nicht als ärztlich assistierter Suizid. Der anschließende Eintritt des Todes wird rechtlich als natürliche Folge der eigentlichen Krankheit betrachtet.

    Die Ablehnung der Behandlung kann manchmal eine Gefahr für andere darstellen. Patienten, die z. B. die Behandlung einer infektiösen Krankheit wie Tuberkulose ablehnen, setzen andere Menschen der Infektionsgefahr aus. Patienten, die sich der Behandlung einer anderen Person widersetzen, etwa eines Minderjährigen oder abhängigen Erwachsenen, gefährden deren Gesundheit. In solchen Fällen konsultiert der Arzt einen Rechtsanwalt, Richter oder Ethikberater.