Umgang mit Krankenakten

VonMichael R. Wasserman, MD, California Association of Long Term Care Medicine
Überprüft/überarbeitet Apr. 2023
DIE AUSGABE FÜR MEDIZINISCHE FACHKREISE ANSEHEN

    Der Patient hat ggf. keinen uneingeschränkten Zugriff auf seine Krankenakte, die in der Arztpraxis in elektronischer oder in Papierform verwahrt wird. Während in den Vereinigten Staaten die Akte selbst dem Arzt oder der Einrichtung gehört, gilt der Patient als „Eigentümer“ seiner medizinischen Informationen und hat das Recht, diese einzusehen, Kopien davon zu erhalten und die Korrektur etwaiger Fehler zu verlangen. Andere Personen sind im Allgemeinen nicht berechtigt, die Krankenakten eines Patienten ohne dessen ausdrückliche Erlaubnis einzusehen, wenn dies nicht im Rahmen der notwendigen Versorgung des Patienten geschieht (so können z. B. Mitarbeiter des Krankenhauses, in dem der Patient behandelt wird, oder vom Arzt hinzugezogene Fachärzte auf die Krankenakte des Patienten zugreifen, ohne dass jedes Mal dessen Erlaubnis eingeholt werden muss). Patienten können auch anderen eine schriftliche Genehmigung zur Einsicht in ihre Akten erteilen, was wichtig sein kann, wenn ein Familienmitglied an Entscheidungen bezüglich der Versorgung beteiligt werden soll. Gerichte können ebenfalls die Vorlage einer Kopie oder Zusammenfassung der Krankenakte verlangen; dies geschieht jedoch nur in ganz bestimmten Situationen, die nur auf wenige Menschen zutreffen.

    Wenn Patienten ihre Krankenakte für sich selbst oder andere medizinische Fachkräfte anfordern, unterschreiben sie ein Formular, in dem sie in die Weitergabe der Informationen einwilligen. Dann gibt ein Mitarbeiter der Arztpraxis oder des Krankenhauses in der Regel eine Kopie der Krankenakte frei oder erstellt eine Zusammenfassung der gesamten Akte oder eines Teils davon. Im Allgemeinen benötigen die Patienten nur die wichtigsten medizinischen Informationen und nicht die vollständige Akte, die viele Informationen enthalten kann, die für sie nicht nützlich sind. (Siehe auch Einführung in die optimale medizinische Versorgung.)

    Um sicherzustellen, dass der Patient jederzeit hat, was er benötigt, sollte er eine persönliche Krankenakte mit den wichtigsten Informationen führen. Er sollte sich hierbei nicht auf sein Gedächtnis verlassen. Impfunterlagen, die in der Regel für Kinder geführt werden, sollten lebenslang aktualisiert sein. Der Patient sollte seinen Medikamentenplan auf einem Blatt Papier notieren – oder jemanden bitten, es für ihn zu notieren – und das Blatt in seiner Krankenakte aufbewahren. Er sollte zudem eine Kopie seines Medikamentenplans immer bei sich haben, falls er medizinisch notversorgt werden muss. Diese Informationen sollten im Fall eines Medikationswechsels aktualisiert werden. Kopien von Laborergebnissen sollten für künftige Bezugnahme in der Krankenakte verwahrt werden. Eine Liste mit signifikanten Testergebnissen (z. B. Röntgenaufnahmen, Elektrokardiogramme, Echokardiogramme, Koloskopien) kann sehr hilfreich sein. Der Patient möchte vielleicht in der Krankenakte auch ein Tagebuch über seine Symptome verwahren.

    Es gibt Computersoftware, Internetprogramme und Apps für Mobiltelefone zur Aufzeichnung der meisten medizinischen Informationen; außerdem kann ein Ordner oder Hefter benutzt werden. Außerdem bieten viele Arztpraxen sichere Onlineportale an, auf die zugegriffen werden kann, um Laborergebnisse, Informationen zu Arztrezepten und Zusammenfassungen der Praxisbesuche anzuzeigen.

    Was sollte in einer persönlichen Krankenakte enthalten sein?

    • Wichtige oder chronische gesundheitliche Probleme

    • Aktueller Medikamentenplan

    • Andere Therapien

    • Allergische Reaktionen auf Medikamente

    • Krankenhausaufenthalte einschließlich Operationen (Datum, Ort, Name des behandelnden Arztes und Diagnosen)

    • Labor- und andere Untersuchungsergebnisse

    • Krankengeschichte der Familie

    • Impfungen einschließlich Daten

    • Alle Arztbesuche (Datum, Grund, Untersuchungsergebnisse, Diagnose und Empfehlungen)

    • Kopien der Patientenverfügungen

    • Rechnungsstellung, Versicherungsanspruch und Zahlungsinformationen

    Mit der Kopie der Krankenakte kann der Patient besser an seiner eigenen medizinischen Versorgung mitwirken. Damit kann er beispielsweise einer medizinischen Fachkraft sein Problem besser erklären.

    Datenschutzgesetze und ethische Grundsätze schützen die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Arzt und Patienten. Diese Gesetze schützen auch den Inhalt der in der Arztpraxis oder im Krankenhaus aufbewahrten Krankenakte. Ein solches Gesetz ist der Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA; Gesetz zur Portabilität und Verantwortlichkeit in der Krankenversicherung). Laut HIPAA erfordert die Weitergabe medizinischer Patienteninformationen in der Regel das schriftliche Einverständnis des Patienten. Der Patient wird in der Praxis gebeten, im Wartezimmer ein Formular zu unterzeichnen, mit dem er bestätigt, dass er die HIPAA-Bestimmungen und seine Datenschutzrechte kennt. Im Formular steht auch, wie seine medizinischen Informationen verwendet und an Dritte weitergegeben werden. HIPAA sieht in bestimmten Fällen die Weiterleitung von medizinischen Informationen vor. Diese können u. a. aus folgenden Gründen weitergegeben werden:

    • Um die Behandlung eines Patienten zu koordinieren und zu erleichtern (besonders wichtig, wenn mehrere Fachkräfte und Einrichtungen an der Behandlung mitwirken)

    • Um Ärzten, medizinischen Fachkräften und Krankenhäusern zu ermöglichen, für ihre Leistungen bezahlt zu werden

    Das heißt, dass die für eine Zahlungsautorisierung benötigten Informationen an Krankenversicherer weitergeleitet werden können, die möglicherweise medizinische Informationen benötigen, um einen Zahlungsanspruch zu bearbeiten. Die Weiterleitung solcher Informationen erfordert ebenfalls das Einverständnis des Patienten, das in der Regel vor dem Erbringen der medizinischen Leistung erteilt wird. Medizinische Informationen über einen Patienten können nicht an dessen Arbeitgeber oder Händler weitergeleitet werden, es sei denn, der Patient willigt schriftlich darin ein.

    Ärzte und medizinische Fachkräfte führen und archivieren ihre Krankenakten immer häufiger elektronisch. Diese Praxis kann Ärzten, die denselben Patienten betreuen, ermöglichen, Informationen über den Patienten einfacher und reibungsloser auszutauschen.